Mitnahme von Tieren
Der Transport von Blindenhunden ist in allen Zügen ohne Einschränkungen erlaubt.
- Zur Mitnahme von Hunden, mit Ausnahme von Blindenhunden, muss bei der Ausstellung des Tickets und bei jeder Nachfrage durch das Zugpersonal ein Zertifikat der Einschreibung im Hunderegister vorgezeigt werden. Dieses Zertifikat kann im Falle von ausländischen Reisenden auch durch den „Hundepass“ ersetzt werden. Vorläufige Zertifikate werden nicht anerkannt.
- Falls ein Hund, egal welcher Größe, die anderen Fahrgäste belästigt, muss sich der Fahrgast mit Hund entweder umsetzen oder den Zug verlassen.



