Ersatzzüge während eines Streiks (Gesetz Nr. 146 vom 12. Juni 1990)
Während eines Streiks sichert Trenitalia seinen Fahrgästen einen Notfall-Transportservice zu, der von den Gewerkschaften nach der Gesetzesnummer 146 von 1990 vorgegeben wurde. Insbesondere im Lokaltransport wird zu den Stoßzeiten ein Mindestmaß an Zügen eingesetzt (werktags zwischen 6h und 9h und zwischen 18h und 21h). Außerdem stehen werktags sowie feiertags auch einige Langstreckenzüge zur Verfügung.
Züge, die bei Beginn eines Streiks bereits unterwegs sind, fahren üblicherweise bis zum Zielbahnhof, falls dieser innerhalb einer Stunde nach Beginn des Gewerkschaftsstreiks zu erreichen ist; falls diese Zeit verstrichen ist, können die Züge auch an den vorhergehenden Bahnhöfen halten.
Abgesehen von den Notfallfahrplänen, kann Trenitalia weitere Züge zur Verfügung stellen, die entweder an den Bahnhöfen oder auf der Seite www.trenitalia.com/trenitalia.html bekanntgegeben werden.
Da im Falle eines Streiks nicht vorhersehbare Änderungen auftreten können (wie beispielsweise die Änderung einer Route bei Langstreckenzügen) werden die Fahrgäste um äußerste Aufmerksamkeit bei den Ankündigungen an den Bahnsteigen gebeten.
Eine Liste der Lang- und Mittelstreckenzüge im Fall eines Streiks an Werk- sowie Feiertagen finden Sie hier: http://www.trenitalia.com/cms/v/index.jsp?vgnextoid=245271773dfba110VgnVCM1000003f16f90aRCRD
Eine Liste der Langstreckenzüge, die bei einem Streik, der nicht länger als 24 Stunden anhält und auf einen Feiertag fällt oder um 21h am Tag vor dem Feiertag beginnt, finden Sie hier: http://www.trenitalia.com/cms/v/index.jsp?vgnextoid=d6ffb26eedfba110VgnVCM1000003f16f90aRCRD
Eine Liste der Regionalzüge im Fall eines Streikes finden Sie hier, gegliedert nach Regionen: http://www.trenitalia.com/cms/v/index.jsp?vgnextoid=2bb0f8fcf75ca110VgnVCM1000003f16f90aRCRD



